13 Mai 2024

Rechtbewustess Handeln: PruefungsVorbereitung

Laut der "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit" (2003) soll im Prüfungsbereich "Rechtsbewusstes Handeln" die Fähigkeit nachgewiesen werden,
  • im Rahmen praxisbezogener Handlungen einschlägige Rechtsvorschriften berücksichtigen,
  • die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter arbeitsrechtlichen Aspekten gestalten,
  • die Arbeitssicherheit, den Gesundheitsschutz und den Umweltschutz nach rechtlichen Grundlagen gewährleisten,
  • die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Institutionen sicherstellen zu können,
(>>>hier mehr lernen>>>)

In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:


1. Berücksichtigen arbeitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen bei der Gestaltung individueller Arbeitsverhältnisse und bei Fehlverhalten von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, insbesondere unter Berücksichtigung des Arbeitsvertragsrechts, des Tarifvertragsrechts und betrieblicher Vereinbarungen.

2. Berücksichtigen der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und des Personalvertretungsrechts.

3. Berücksichtigen rechtlicher Bestimmungen hinsichtlich der Sozialversicherungen, der Entgeltfindung sowie der Arbeitsförderung.

4. Berücksichtigen arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen in Abstimmung mit betrieblichen und außerbetrieblichen Institutionen.

5. Berücksichtigen der Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere hinsichtlich des Gewässer- und Bodenschutzes, der Abfallbeseitigung, der Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung, des Strahlenschutzes und des Schutzes vor gefährlichen Stoffen.

5.1. Führungskräfte müssen Sinn und Zweck des Umweltschutzes (>>>hier mehr lernen>>>verstehen und einschlägige Vorschriften des deutschen Umweltschutzrechtes (>>>hier mehr lernen>>>kennen. 

5.2. Führungskräfte müssen den Unterschied zwischen Emissionen und Immissionen (>>>hier mehr lernen>>>) sowie die Grundprinzipien des umweltschutzgerechten Handelns (>>>hier mehr lernen>>>verstehen. 

5.3. Führungskräfte müssen die Auflagen des betrieblichen Umweltschutzes (>>>hier mehr lernen>>>) und die Rollen der beauftragten Personen in Sachen des Umweltschutzes (>>>hier mehr lernen>>>kennen und verstehen, wie der betriebliche Umweltschutz verbessert werden kann (>>>hier mehr lernen>>>).


Führungskräfte müssen den Folgen ihres rechtswidrigen (>>>hier mehr lernen>>>) sowie widerrechtlichen (>>>hier mehr lernen>>>Handelns im Umweltschutzbereich bewusst sein. 
 

6. Berücksichtigen einschlägiger wirtschaftsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen sowie des Datenschutzes.

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