07 Mai 2024

Umweltschutz: Prinzipien des Umweltschutzes

Die Umweltpolitik und der Umweltschutz orientiert sich an vier allgemeinen Prinzipien. 


Das Vorsorgeprinzip fordert, Umweltschutzmaßnahmen so zu gestalten, dass Umweltgefahren vermieden werden. Durch vorzeitigen Einsatz entsprechender Maßnahmen soll die Abwehr von Gefahren und die Beseitigung von Schäden möglichst am Ursprung erreicht werden, um nachhaltigen Nutzen zu erzielen.

Das Kooperationsprinzip setzt die Zusammenarbeit von Behörden, Unternehmen und der Öffentlichkeit zur optimalen Durchsetzung des Umweltschutzes voraus.

Das Verursacherprinzip besagt, dass derjenige, der natürliche Ressourcen verbraucht und/oder die Umwelt belastet, hat für den Verbrauch und/oder die Belastung einen Ausgleich zu schaffen und die Kosten dafür zu tragen.

Das Gemeinlastprinzip soll nur eingesetzt werden, wenn das Verursacherprinzip nicht oder nicht vollständig durchgesetzt werden kann. In solchen Fällen kommt die öffentliche Hand für den Ausgleich der Umweltschäden auf (z.B. die Beseitigung von Altlasten, wie etwa die Sanierung von Altdeponien).

Auf den Umweltschutz kann auch das Subsidiaritätsprinzip angewandt werden: Eine höhere staatliche oder gesellschaftliche Einheit darf erst dann bei der Lösung der Umweltschutzprobleme helfend eingreifen und Funktionen an sich ziehen, wenn die Kräfte der untergeordneten Einheit nicht ausreichen, die Funktion wahrzunehmen (wie z.B. bei Luftbelastungsproblemen).

Rechtliche Vorschriften zur Gewässerreinhaltung

Ein konkretes Instrument des Umweltschutzes ist das Abwasserabgabengesetz. Dieses Gesetz regelt die finanziellen Abgaben, die für das direkte Einleiten von Abwasser in Gewässer erhoben werden. Die Bundesländer sind für die Erhebung dieser Abgabe zuständig. Die Höhe der Zahlung ist dabei nicht pauschal, sondern richtet sich maßgeblich nach dem Grad der Schädlichkeit des eingeleiteten Abwassers. Durch diesen Mechanismus wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, die Wasserbelastung so gering wie möglich zu halten.

Schutz und Sanierung von Bodenflächen

Neben dem Wasser steht auch der Boden unter besonderem gesetzlichem Schutz, was im Bundes-Bodenschutzgesetz verankert ist. Dieses Regelwerk dient dem Zweck, schädliche Veränderungen des Bodens nachhaltig abzuwehren. Es bildet die rechtliche Grundlage, um die Funktionen des Bodens zu erhalten oder wiederherzustellen. Ein Schwerpunkt dieses Gesetzes liegt zudem auf der Sanierung von Altlasten. Damit sind Flächen gemeint, die durch frühere Nutzungen gesundheits- oder umweltgefährdende Stoffe enthalten und nun gereinigt werden müssen, um eine Gefährdung für Mensch und Umwelt zu unterbinden.

Das Ziel des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) ist, der Schutz und die Erhaltung des Bodens als (§ 2 BBodSchG):
- Lebensgrundlage für Mensch, Flora und Fauna.- Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen
- Produktionsgrundlage für die Land- und Forstwirtschaft, für Gartenbau und Rohstoffgewinnung
- Grundlage der menschlichen Kulturentwicklung- Fläche für Siedlungen und Erholung.

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