07 Mai 2024

Umweltschutz: Prinzipien des Umweltschutzes

Die Umweltpolitik und der Umweltschutz orientiert sich an vier allgemeinen Prinzipien. 

Das Vorsorgeprinzip fordert, Umweltschutzmaßnahmen so zu gestalten, dass Umweltgefahren vermieden werden. Durch vorzeitigen Einsatz entsprechender Maßnahmen soll die Abwehr von Gefahren und die Beseitigung von Schäden möglichst am Ursprung erreicht werden, um nachhaltigen Nutzen zu erzielen.

Das Kooperationsprinzip setzt die Zusammenarbeit von Behörden, Unternehmen und der Öffentlichkeit zur optimalen Durchsetzung des Umweltschutzes voraus.

Das Verursacherprinzip besagt, dass derjenige, der natürliche Ressourcen verbraucht und/oder die Umwelt belastet, hat für den Verbrauch und/oder die Belastung einen Ausgleich zu schaffen und die Kosten dafür zu tragen.

Das Gemeinlastprinzip soll nur eingesetzt werden, wenn das Verursacherprinzip nicht oder nicht vollständig durchgesetzt werden kann. In solchen Fällen kommt die öffentliche Hand für den Ausgleich der Umweltschäden auf (z.B. die Beseitigung von Altlasten, wie etwa die Sanierung von Altdeponien).


Auf den Umweltschutz kann auch das Subsidiaritätsprinzip angewandt werden: Eine höhere staatliche oder gesellschaftliche Einheit darf erst dann bei der Lösung der Umweltschutzprobleme helfend eingreifen und Funktionen an sich ziehen, wenn die Kräfte der untergeordneten Einheit nicht ausreichen, die Funktion wahrzunehmen (wie z.B. bei Luftbelastungsproblemen).

Das Ziel des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) ist, der Schutz und die Erhaltung des Bodens als (§ 2 BBodSchG):  
- Lebensgrundlage für Mensch, Flora und Fauna.
- Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen
- Produktionsgrundlage für die Land- und Forstwirtschaft, für Gartenbau und Rohstoffgewinnung
- Grundlage der menschlichen Kulturentwicklung
- Fläche für Siedlungen und Erholung.

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