Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zielt darauf
ab, die Vermeidung sowie die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung von
Abfällen zu fördern (2 KrWG).
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz bildet die rechtliche Grundlage für den Umgang mit Abfällen in Deutschland. Ziel dieses Gesetzes ist es, die natürlichen Ressourcen zu schonen und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen. Dabei wird eine klare Prioritätenfolge festgelegt, die den Umgang mit Stoffen von der Entstehung bis zur endgültigen Beseitigung regelt.
Vermeidung und Vorbereitung zur Wiederverwendung
Suffe 1: An oberster Stelle steht die generelle Verpflichtung zur Vermeidung von Abfällen. Dies kann durch die Nutzung von Mehrwegsystemen wie Einkaufstaschen und Behältern oder durch die längere Verwendung von Kleidung geschehen. Zudem umfasst dieser Bereich die Pflicht zur Trennung von Abfällen in verwertbare und zu beseitigende Stoffe.
Suffe 1: An oberster Stelle steht die generelle Verpflichtung zur Vermeidung von Abfällen. Dies kann durch die Nutzung von Mehrwegsystemen wie Einkaufstaschen und Behältern oder durch die längere Verwendung von Kleidung geschehen. Zudem umfasst dieser Bereich die Pflicht zur Trennung von Abfällen in verwertbare und zu beseitigende Stoffe.
Suffe 2: Wenn Abfall bereits entstanden ist, folgt die Prüfung, ob eine Wiederverwendung durch Reinigung oder Reparatur möglich ist. Ein Beispiel hierfür ist die Aufbereitung von Altölen, um sie erneut nutzbar zu machen.
Recycling und energetische Verwertung
Suffe 3: Ist eine direkte Wiederverwendung nicht möglich, steht das Recycling im Fokus also Stoffe, müssen stofflich verwertet werden. Hierbei werden Altstoffe so aufbereitet, dass sie als Sekundärrohstoffe zurück in den Produktionskreislauf fließen können. Dies ermöglicht eine mehrfache Nutzung und stoffliche Wiederverwertung der Materialien.
Suffe 3: Ist eine direkte Wiederverwendung nicht möglich, steht das Recycling im Fokus also Stoffe, müssen stofflich verwertet werden. Hierbei werden Altstoffe so aufbereitet, dass sie als Sekundärrohstoffe zurück in den Produktionskreislauf fließen können. Dies ermöglicht eine mehrfache Nutzung und stoffliche Wiederverwertung der Materialien.
Eine weitere Form der Nutzung ist die energetische Verwertung. In diesem Fall wird der Abfall eingesetzt, um Energie zu gewinnen, anstatt lediglich die stofflichen Eigenschaften zu nutzen.
Beseitigung und Entsorgung von Rückständen
Suffe 4: Die letzte Option in der Hierarchie ist die Beseitigung von Abfällen. Dieser Schritt darf erst dann eingeleitet werden, wenn alle anderen Möglichkeiten der Vermeidung und Verwertung vollständig ausgeschöpft sind. Unter dem Begriff der Entsorgung werden sämtliche Maßnahmen zusammengefasst, die dazu dienen, Nebenprodukte, Abfälle, Abgase und Abwässer zu beseitigen, die zwangsläufig während eines Produktionsprozesses entstehen.
Diese Abfallhierarchie ist gemäß § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eine gesetzliche Verpflichtung und ökologischer Anspruch.
Suffe 4: Die letzte Option in der Hierarchie ist die Beseitigung von Abfällen. Dieser Schritt darf erst dann eingeleitet werden, wenn alle anderen Möglichkeiten der Vermeidung und Verwertung vollständig ausgeschöpft sind. Unter dem Begriff der Entsorgung werden sämtliche Maßnahmen zusammengefasst, die dazu dienen, Nebenprodukte, Abfälle, Abgase und Abwässer zu beseitigen, die zwangsläufig während eines Produktionsprozesses entstehen.
Diese Abfallhierarchie ist gemäß § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eine gesetzliche Verpflichtung und ökologischer Anspruch.
Produktverantwortung der Betriebe
Im § 23 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist die Produktverantwortung der Betriebe verankert, die Erzeugnisse entwickeln, herstellen, bearbeiten, verarbeiten oder vertreibt: "Erzeugnisse sind möglichst so zu gestalten, dass bei ihrer Herstellung und ihrem Gebrauch das Entstehen von Abfällen vermindert wird und sichergestellt ist, dass die nach ihrem Gebrauch entstandenen Abfälle umweltverträglich verwertet oder beseitigt werden. Beim Vertrieb der Erzeugnisse ist dafür zu sorgen, dass deren Gebrauchstauglichkeit erhalten bleibt und diese nicht zu Abfall werden" (>>>hier mehr lernen>>>).
Konkrete Pflichten und Vorgaben für bestimmte Produkte können durch Gesetze oder Verordnungen festgelegt werden: Verpackungsverordnung (Verpflichtung der Hersteller zur Rücknahme der Verpackungen vom Vertreiber und einer erneuten Verwendung oder Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung), Batterienverordnung (Verpflichtung der Hersteller und Vertreiber zur Annahme der Verpackungen vom zur Rücknahme und Beseitigung), Altölverordnung, Altfahrzeugverordnung, Elektro- und Elektronikgerätegesetz.

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