Das deutsche Umweltschutzrecht befasst sich intensiv mit dem Schutz der Allgemeinheit vor negativen Einflüssen aus der Umgebung. Ein zentraler Begriff in diesem Rechtsgebiet sind die schädlichen Umwelteinwirkungen, die im Bundes-Immissionsschutzgesetz definiert werden. Dabei handelt es sich um Einwirkungen auf die Umwelt, die nach ihrer Art, ihrem Ausmaß oder ihrer Dauer dazu geeignet sind, Gefahren oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit herbeizuführen.
Gesetze im Umweltschutz
Die wichtigsten Vorschriften im Bereich des Umweltschutzes sind Bundesimmissionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Abwasserverordnung (>>>hier mehr lernen>>>), Chemikaliengesetz (>>>hier mehr lernen>>>), Kreislaufwirtschaftsgesetz (>>>hier mehr lernen>>>), Gesetze zum Strahlenschutz (>>>hier mehr lernen>>>) und zum Lärmschutz (>>>hier mehr lernen>>>).
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bezweckt den Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens und Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und sonstiger Sachgüter vor schädigenden Umwelteinwirkungen (§1). Diese Einwirkungen werden im § 3 des Gesetzes definiert.
Unterscheidung zwischen Emissionen und Immissionen
Um die Entstehung und Wirkung von Umweltbelastungen präzise zu beschreiben, unterscheidet das Recht zwischen zwei grundlegenden Vorgängen. Emissionen bezeichnen die von einer bestimmten Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme oder Strahlen. Es geht hierbei also um den Ausstoß oder das Aussenden von Stoffen und Energie direkt an der Quelle.
Um die Entstehung und Wirkung von Umweltbelastungen präzise zu beschreiben, unterscheidet das Recht zwischen zwei grundlegenden Vorgängen. Emissionen bezeichnen die von einer bestimmten Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme oder Strahlen. Es geht hierbei also um den Ausstoß oder das Aussenden von Stoffen und Energie direkt an der Quelle.
Beispiele für Emissionen sind Betankung von Tankfahrzeugen oder Undichtigkeiten und Leckagen. Beispiele für Immissionen sind Autoabgase, Verkehrslärm Strahlen-, Staub- oder Vibrationsbelastung.
Im Gegensatz dazu stehen die Immissionen. Diese beschreiben dieselben Phänomene, jedoch aus der Perspektive ihrer Wirkung auf die Umwelt. Immissionen sind somit die Luftverunreinigungen oder physikalischen Einwirkungen, die tatsächlich auf die Umgebung und die darin lebenden Menschen einwirken.
Im Gegensatz dazu stehen die Immissionen. Diese beschreiben dieselben Phänomene, jedoch aus der Perspektive ihrer Wirkung auf die Umwelt. Immissionen sind somit die Luftverunreinigungen oder physikalischen Einwirkungen, die tatsächlich auf die Umgebung und die darin lebenden Menschen einwirken.
Auflagen des betrieblichen Umweltschutzes
Der betriebliche Umweltschutz hat die sozialen Ziele (Schutz der Umwelt) und wirtschaftlichen Ziele (Einsparung von Entsorgungskosten und Rohstoffen durch Recycling, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Vermeiden der zusätzlichen Kosten durch Geldbußen und Geldstrafen) im Visier.
Es ist wichtig die möglichen negativen Wirkungen der Umweltverschmutzung in Betrachtung ziehen und die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung einzuleiten. So kann ein Betrieb, der Luftverunreinigung verursacht, mit den Beschwerden der Mitarbeiter und der Anwohner des Gebiets über allergische toxische, fibrogene, krebserzeugende Wirkungen sowie über Belastungen, Behinderungen, Reizung der Atemorgane und Atemnot rechnen. Daher können die Maßnahmen zur Überwachung der Luftreinhaltung erforderlich sein, wie Festlegung von Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen, regelmäßige Messungen und Dokumentation der Messwerte auf Basis der gesetzlichen Anforderungen.
Es gibt zählige Möglichkeiten, wie der Umweltschutz im Betrieb / Anlagenbereich verbessert werden kann:
1. Vorsorgender und nachsorgender produktionsintegrierter Umweltschutz durch
1. Vorsorgender und nachsorgender produktionsintegrierter Umweltschutz durch
- Energiesparende Fahrweise / Betrieb der Anlagen
- Substitution von Gefahrstoffen
- Vermeidung / Verhinderung von Leckagen und Produktverlusten
- Einhaltung / Unterschreitung der Grenzwerte
- Messung und Optimierung der Energiekennzahlen für jeden Arbeitsplatz
2. Forschung und Entwicklung der Umwelttechnologien
3. Sensibilisierung / Schulungen der Mitarbeiter
4. Regelmäßige Anlagenbegehungen, Wartungen und Reinigung der Anlagen
5. Abfallreduzierung und sachgerechte Entsorgung
Da die Verstöße gegen die Umweltschutzvorschriften strafbar sind (>>>hier mehr lernen>>>), werden verantwortliche Personen mit den verschiedenen Umweltschutzaufgaben im Betrieb beauftragt.
Innerhalb von Unternehmen spielen spezialisierte Personen eine wichtige Rolle, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. Diese betrieblichen Beauftragten überwachen unterschiedliche Teilbereiche des Umweltschutzes. Der Immissionsschutzbeauftragte kümmert sich um die Vermeidung schädlicher Einwirkungen, während der Störfallbeauftragte Präventivmaßnahmen für unvorhergesehene Ereignisse koordiniert.
Zusätzlich gibt es Experten für spezifische Risikofelder, wie den Gefahrgutbeauftragten oder den Strahlenschutzbeauftragten. Den Schutz natürlicher Ressourcen übernehmen der Gewässerschutzbeauftragte und der Abfallbeauftragte, die jeweils sicherstellen, dass betriebliche Abläufe weder das Wasser belasten noch die ordnungsgemäße Entsorgung von Reststoffen gefährden.
Im Gegenteil zu Gefahrgut-, Tierschutz-, Gewässerschutz-, Strahlenschutzbeauftragen verfügen Störfallbeauftragte (§ 58a BImSchG), Abfallbeauftragte (§ 59 KrWG) und Immissionsschutzbeauftragte (§ 53 BImSchG) über einen Sonderkündigungsschutz. Sie dürfen nur dann gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, die die Geschäftsführung zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen (>>>hier mehr lernen>>>).
Bei der Organisation des Umweltschutzes im Betrieb sind einige Prinzipien zu beachten (>>>hier mehr lernen>>>).

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