07 Mai 2024

Umweltschutz: Betrieblicher Umweltschutz, Emissionen und Immissionen

Ziel des Umweltschutzes ist: Schutz der Umwelt und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen aller Lebewesen. Dazu zählen Bodenschutz, Klimaschutz, Luftschutz, Immissionsschutz, Gewässerschutz, Abfallwirtschaft und Abfallentsorgung, Energieeinsparung.

Die wichtigsten Vorschriften im Bereich des Umweltschutzes sind Bundesimmissionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Abwasserverordnung (>>>hier mehr lernen>>>), Chemikaliengesetz (>>>hier mehr lernen>>>), Kreislaufwirtschaftsgesetz  (>>>hier mehr lernen>>>), Gesetze zum Strahlenschutz (>>>hier mehr lernen>>>) und zum Lärmschutz (>>>hier mehr lernen>>>).

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bezweckt den Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens und Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und sonstiger Sachgüter vor schädigenden Umwelteinwirkungen (§1). Diese Einwirkungen werden im § 3 des Gesetzes definiert.

Beispiele für Emissionen sind Betankung von Tankfahrzeugen oder Undichtigkeiten und Leckagen. Beispiele für Immissionen sind Autoabgase, Verkehrslärm Strahlen-, Staub- oder Vibrationsbelastung.

Der betriebliche Umweltschutz hat die sozialen Ziele (Schutz der Umwelt) und wirtschaftlichen Ziele (Einsparung von Entsorgungskosten und Rohstoffen durch Recycling, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Vermeiden der zusätzlichen Kosten durch Geldbußen und Geldstrafen) im Visier.

Es ist wichtig die möglichen negativen Wirkungen der Umweltverschmutzung in Betrachtung ziehen und die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung einzuleiten. So kann ein Betrieb, der Luftverunreinigung verursacht, mit den Beschwerden der Mitarbeiter und der Anwohner des Gebiets über allergische  toxische, fibrogene, krebserzeugende Wirkungen sowie über Belastungen, Behinderungen, Reizung der Atemorgane und Atemnot rechnen. Daher können die Maßnahmen zur Überwachung der Luftreinhaltung erforderlich sein, wie Festlegung von Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen, regelmäßige Messungen und Dokumentation der Messwerte auf Basis der gesetzlichen Anforderungen.

Es gibt zählige Möglichkeiten, wie der Umweltschutz im Betrieb / Anlagenbereich verbessert werden kann:
1. Vorsorgender u
nd nachsorgender produktionsintegrierter Umweltschutz durch
- Energiesparende Fahrweise / Betrieb der Anlagen
- Substitution von Gefahrstoffen
- Vermeidung / Verhinderung von Leckagen und Produktverlusten
- Einhaltung / Unterschreitung der Grenzwerte 
- Messung und Optimierung der Energiekennzahlen für jeden Arbeitsplatz
2. Forschung und Entwicklung der Umwelttechnologien
3. Sensibilisierung / Schulungen der Mitarbeiter
4. Regelmäßige Anlagenbegehungen, Wartungen und Reinigung der Anlagen
5. Abfallreduzierung und sachgerechte Entsorgung

Da die Verstöße gegen die Umweltschutzvorschriften strafbar sind (>>>hier mehr lernen>>>), werden verantwortliche Personen mit den verschiedenen Umweltschutzaufgaben im Betrieb beauftragt.

Im Gegenteil zu Gefahrgut-, Tierschutz-, Gewässerschutz-, Strahlenschutzbeauftragen verfügen Störfallbeauftragte (§ 58a BImSchG), Abfallbeauftragte (§ 59 KrWG) und Immissionsschutzbeauftragte (§ 53 BImSchG) über einen Sonderkündigungsschutz. Sie dürfen nur dann gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, die die Geschäftsführung zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen (>>>hier mehr lernen>>>).

Bei der Organisation des Umweltschutzes im Betrieb sind einige Prinzipien zu beachten (>>>hier mehr lernen>>>).

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