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Grundsätzlich geht es bei Unternehmenszusammenschlüssen, um eine gemeinsame Zielerreichung, die von den einzelnen Unternehmen nicht erreicht werden können.
In der Betriebswirtschaftslehre beschreiben Kooperation und Konzentration zwei verschiedene Wege, wie Unternehmen zusammenarbeiten können. Der Hauptunterschied liegt im Grad der wirtschaftlichen und rechtlichen Selbstständigkeit.
Bei einer Kooperation schließen sich Unternehmen zusammen, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen, während sie ihre rechtliche Selbstständigkeit vollständig behalten. Das bedeutet, jedes Unternehmen bleibt als eigene Firma mit eigenem Namen und eigener Bilanz bestehen. Auch die wirtschaftliche Selbstständigkeit wird nur in einem ganz kleinen Rahmen eingeschränkt – nämlich genau dort, wo man zusammenarbeitet (zum Beispiel bei einem gemeinsamen Forschungsprojekt). Die Bindung ist hier eher locker, wie bei einer guten Nachbarschaft.
Bei der Konzentration hingegen ist die Bindung viel intensiver. Die beteiligten Unternehmen geben ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit weitgehend oder sogar komplett auf. Sie unterstellen sich einer einheitlichen Leitung.
Bei der Konzentration hingegen ist die Bindung viel intensiver. Die beteiligten Unternehmen geben ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit weitgehend oder sogar komplett auf. Sie unterstellen sich einer einheitlichen Leitung.
Unternehmenszusammenschlusse können verschiedene Auswirkungen auf die betriebliche Organisationsentwicklung der involvierten Unternehmen haben:
2. Durch den Zusammenschluss besteht die Möglichkeit zur Spezialisierung, wodurch zur Änderungen im Produktionsablauf und somit in der Ablauf- und Aufbauorganisation kommen kann.
3. Diese Änderungen erfordern, dass sowohl Kommunikationstechniken als auch die Kommunikationswege den geänderten Strukturen und Vorgaben angepasst und weiterentwickelt werden müssen.

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