26 April 2024

Betriebswirtschaft: Kooperationsformen

Kooperationen sind (oft vertraglich) vereinbarte Zusammenarbeitsformen, bei denen Unternehmen ihre rechtliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit behalten. Die wirtschaftliche Selbstständigkeit kann im Rahmen der Zusammenarbeit einschränkt werden.


Durch einen Zusammenschluss ergibt sich die Möglichkeit, eine marktbeherrschende Stellung zu erwerben. Daher sieht das deutsche Wettbewerbsrecht sieht bei Unternehmenszusammenschlüssen Beschränkungen vor.

Die Kooperationsformen unterscheiden sich vor allem darin, wie viel Freiheit die Firmen behalten und was das Ziel der Verbindung ist.
  • Franchise. Hier stellt ein Franchise-Geber (z.B. McDonald's) einem Franchise-Nehmer gegen Gebühr ein fertiges Geschäftskonzept, den Markennamen und das Know-how zur Verfügung. Der Franchise-Nehmer ist zwar rechtlich ein eigenständiger Unternehmer, muss sich aber strikt an die Vorgaben des Gebers halten, damit das Erscheinungsbild überall gleich bleibt.
  • Kartell. Hier sprechen sich eigentlich konkurrierende Unternehmen rechtlich selbstständig ab, um den Wettbewerb zu begrenzen. Das kann die Preise, die Produktionsmengen oder die Aufteilung von Gebieten betreffen. Da dies meist zu Lasten der Verbraucher geht, sind viele Kartelle (insbesondere Preiskartelle) gesetzlich verboten und werden vom Kartellamt streng überwacht.
  • Konsortium. Dies ist eine zeitlich begrenzte Gelegenheitsgesellschaft. Mehrere Banken oder Bauunternehmen schließen sich zusammen, um ein riesiges Projekt zu stemmen, das für einen allein zu riskant oder zu groß wäre (z. B. die Finanzierung eines Großprojekts oder der Bau eines Flughafens). Sobald das Ziel erreicht ist, löst sich das Konsortium wieder auf.
  • Joint Ventures (Gemeinschaftsunternehmen). Zwei oder mehr Unternehmen gründen zusammen ein drittes, rechtlich eigenständiges Unternehmen. Das ist oft der Fall, wenn man gemeinsam in einen neuen, fremden Markt (z. B. im Ausland) eintreten möchte und sich das Risiko sowie das Know-how teilt.

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