12 Mai 2024

Arbeitsrecht: Weitere Formen der Arbeitsverhältnisse

Im Regelfall versteht man unter dem Arbeitsverhältnis ein Normalarbeitsverhältnis, dem eine Vollzeitbeschäftigung aufgrund eines unbefristeten Arbeitsvertrages zugrunde liegt und die durch eine Reihe von gesetzlichen und tariflichen Schutzbestimmungen geregelt sind. Neben dem Normalarbeitsverhältnis gibt es weitere Formen der Arbeitsverhältnisse, wobei zu arbeitsrechtlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Benachteiligungen des Arbeitnehmers kommen kann.

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