Teilzeit- und Befristungsgesetz regelt auch das Arbeitsverhältnis bei der Arbeitsplatzteilung, wobei jeder Arbeitnehmer („Job-Sharer“) einen eigenen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber schließen muss. Da es sich bei der Arbeitsplatzteilung oft um die Teilzeitarbeit handelt, regelt das Gesetz die Situationen, wobei arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen möglich sind.
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