12 Mai 2024

Arbeitsrecht: Ar­beit auf Ab­ruf

Von der Ar­beit auf Ab­ruf ist dann die Rede, wenn Ar­beit­ge­ber die Ar­beits­leis­tung gemäß dem wech­seln­den Arbeitsanfall ver­lan­gen können und dass Ar­beit­neh­mer dem­ent­spre­chend fle­xi­bel ar­bei­ten müssen.

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