12 Mai 2024

Betriebsverfassungsrecht: Arbeitnehmervertretungsgesetze

Die Betriebsverfassung bezieht sich auf die gesetzlichen Regelungen und Strukturen, die die Zusammenarbeit und Interessenvertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in einem Betrieb regeln. Sie umfasst die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer (>>>hier mehr lernen>>>), die rechtliche Stellung und Bildung von Betriebsräten (>>>hier mehr lernen>>>), Wahlgrundsätze (>>>hier mehr lernen>>>) sowie Beteiligungsrechte vom Betriebsrat (>>>hier mehr lernen>>>).

Der Betriebsrat hat für Betriebsfrieden zu sorgen. Deswegen darf der Betriebsrat nicht die Arbeitnehmer zum Streik aufrufen.


Des Weiteren sind die Fragen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (>>>hier mehr lernen>>>), der Betriebsvereinbarungen (>>>hier mehr lernen>>>), der Eignungsstellen (>>>hier mehr lernen>>>), der Rechte und Pflichten von Betriebsratsmitgliedern (>>>hier mehr lernen>>>) sowie das Verbot parteipolitischer Betätigung im Betrieb (>>>hier mehr lernen>>>) geregelt.

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