Der Betriebsrat hat für Betriebsfrieden zu sorgen. Deswegen darf der Betriebsrat nicht die Arbeitnehmer zum Streik aufrufen.
Des Weiteren sind die Fragen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (>>>hier mehr lernen>>>), der Betriebsvereinbarungen (>>>hier mehr lernen>>>), der Eignungsstellen (>>>hier mehr lernen>>>), der Rechte und Pflichten von Betriebsratsmitgliedern (>>>hier mehr lernen>>>) sowie das Verbot parteipolitischer Betätigung im Betrieb (>>>hier mehr lernen>>>) geregelt.
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