08 Mai 2024

Arbeitsschutz: Grundpflichten des Arbeitgebers (!)

Arbeitgeber bzw. dessen Beauftragter ist für den Arbeits- und Gesundheitsschutz innerhalb des Unternehmens verantwortlich. 


Diese Verantwortung umfasst unter anderem, dass die Beschäftigten über Arbeitsabläufe, Arbeitsmittel und Gefährdungen informiert, entsprechend ihrer Qualifikation und ihren persönlichen Voraussetzungen eingesetzt und in ihre Aufgabenbereiche eingewiesen werden.

§ 618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt die Pflicht des Arbeitgebers, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu sorgen. Der Paragraph betont die Verantwortung des Arbeitgebers für das Wohl seiner Mitarbeiter.

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