Die grundlegende Vorschrift ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das detailliert die grundlegenden (>>>hier mehr lernen>>>) und die besonderen (>>>hier mehr lernen>>>) Pflichten des Arbeitgebers sowie die Pflichten der Arbeitnehmer (>>>hier mehr lernen>>>) regelt.
Arbeitsschutzvorschriften für die besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind in anderen Gesetzen festgelegt (>>>hier mehr lernen>>>). Die weiteren wichtigen Vorschriften findet man in Arbeitssicherheitsgesetz (>>>hier mehr lernen>>>) und Arbeitsstättenverordnung (>>>hier mehr lernen>>>).
Neben den Arbeitgebenden und ihren Funktionsträger sind die Berufsgenossenschaften als Versicherungsträger (>>>hier mehr lernen>>>) und andere Organisationen im Bereich des Arbeitsschutzes tätig (>>>hier mehr lernen>>>).
Mangelnder Arbeitsschutz kann negativ auf die betrieblichen Abläufe (Qualitätsverlust, Probleme bei Einhaltung der Produktions- und Liefertermine, betriebswirtschaftliche Folgen) sowie auf Wohlbefinden der Mitarbeiter (gesundheitliche Schäden, hoher Krankenstand, Anstieg der Fluktuationsquote) auswirken.
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