08 Mai 2024

Arbeitsschutz: Rechtsquellen

Der Arbeitsschutz (= Sicherheit am Arbeitsplatz (Arbeitssicherheit) + Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz (Gesundheitsschutz)) umfasst Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit (§2 ArbSchG).

Die grundlegende Vorschrift ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das detailliert die grundlegenden (>>>hier mehr lernen>>>) und die besonderen (>>>hier mehr lernen>>>) Pflichten des Arbeitgebers sowie die Pflichten der Arbeitnehmer (>>>hier mehr lernen>>>) regelt.


Arbeitsschutzvorschriften für die besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind in anderen Gesetzen festgelegt (>>>hier mehr lernen>>>). Die weiteren wichtigen Vorschriften findet man in Arbeitssicherheitsgesetz (>>>hier mehr lernen>>>) und Arbeitsstättenverordnung (>>>hier mehr lernen>>>).

Neben den Arbeitgebenden und ihren Funktionsträger sind die Berufsgenossenschaften als Versicherungsträger (>>>hier mehr lernen>>>) und andere Organisationen im Bereich des Arbeitsschutzes tätig (>>>hier mehr lernen>>>).

Mangelnder Arbeitsschutz kann negativ auf die betrieblichen Abläufe (Qualitätsverlust, Probleme bei Einhaltung der Produktions- und Liefertermine, betriebswirtschaftliche Folgen) sowie auf Wohlbefinden der Mitarbeiter (gesundheitliche Schäden, hoher Krankenstand, Anstieg der Fluktuationsquote) auswirken.

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