12 Mai 2024

Arbeitsrecht: Wettbewerbsverbot

Der Ar­beit­ge­ber kann von sei­nem Ar­beit­neh­mer ver­lan­gen, dass er Wett­be­werb un­terlässt bzw. keine Nebentätigkeit ausübt.

Bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot hat der Arbeitgeber Anspruch auf Unterlassung und Scha­densersatz bzw. Recht auf Kündigung.

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