Arbeitsrecht: Wettbewerbsverbot
Der Arbeitgeber kann von seinem Arbeitnehmer verlangen, dass er Wettbewerb unterlässt bzw. keine Nebentätigkeit ausübt.
Bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot hat der Arbeitgeber Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz bzw. Recht auf Kündigung.
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