Arbeitsrecht: Pflichten des Arbeitgebers
Arbeitgeber sind im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses verpflichtet, Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers zu schützen.
!!!Wichtig: Fürsorgepflicht ist unabdingbar (619 BGB) und kann nicht im Voraus durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden.
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