12 Mai 2024

Arbeitsrecht: Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber sind im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses verpflichtet, Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers zu schützen.

!!!Wichtig:  Fürsorgepflicht ist unabdingbar (619 BGB) und kann nicht im Voraus durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden.

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