Damit Arbeitgeber seine Betriebsabläufe entsprechend den wechselnden Erfordernissen steuern und ordnen könnte, steht ihm das Weisungsrecht zu. Dieses Recht ist ein fester Bestandsteil des Arbeitsverhältnisses: Der Arbeitnehmer muss die Weisung befolgen, ohne damit einverstanden sein zu müssen.
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