12 Mai 2024

Arbeitsrecht: Weisungsrecht / Direktionsrecht des Arbeitgebers

Damit Ar­beit­ge­ber seine Betriebsabläufe ent­spre­chend den wech­seln­den Er­for­der­nis­sen steuern und ordnen könnte, steht ihm das Wei­sungs­recht zu. Dieses Recht ist ein fester Bestandsteil des Arbeitsverhältnisses: Der Ar­beit­neh­mer muss die Wei­sung be­fol­gen, ohne damit einverstanden sein zu müssen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.