12 Mai 2024

Arbeitsrecht: Pflichten des Arbeitnehmers

Das Arbeitsverhältnis stellt ein gegenseitiges Schuldverhältnis dar, wobei die Vertragsparteien zu einer Leistung aufgrund der Gegenleistung der anderen Partei verpflichtet sind. Die Pflicht der einen Vertragspartei begründet immer den Anspruch der anderen. Dabei kann man Haupt- und Nebenpflichten unterscheiden.

Die Hauptflicht eines Arbeitnehmers ist die Arbeitspflicht (>>>hier mehr lernen>>>). Bei der Pflichtverletzung hinsichtlich der Arbeitspflicht kann der Arbeitgeber seinen Schadenersatzanspruch geltend machen (>>>hier mehr lernen>>>).

Die Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung ist höchstpersönlich und darf auf eine andere Person nicht übertragen werden (§ 613 BGB).


Die wichtigsten Nebenpflichten sind z.B. Wettbewerbsverbot (>>>hier mehr lernen>>>).

Der Hauptpflichten des Arbeitgebers ist die Lohzahlungspflicht (>>>hier mehr lernen>>>) sowie Führsorgepflichten (>>>hier mehr lernen>>>).

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