Die Hauptflicht eines Arbeitnehmers ist die Arbeitspflicht (>>>hier mehr lernen>>>). Bei der Pflichtverletzung hinsichtlich der Arbeitspflicht kann der Arbeitgeber seinen Schadenersatzanspruch geltend machen (>>>hier mehr lernen>>>).
Die Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung ist höchstpersönlich und darf auf eine andere Person nicht übertragen werden (§ 613 BGB).
Die wichtigsten Nebenpflichten sind z.B. Wettbewerbsverbot (>>>hier mehr lernen>>>).
Der Hauptpflichten des Arbeitgebers ist die Lohzahlungspflicht (>>>hier mehr lernen>>>) sowie Führsorgepflichten (>>>hier mehr lernen>>>).
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.