Der Arbeitgeber kann von seiner Hauptflicht unter den bestimmten vertraglich oder gesetzlich geregelten Voraussetzungen befreit werden.
Befreiung von der Arbeitspflicht kann auch dadurch zustande kommen, dass der Arbeitnehmer an seiner Arbeitsleistung durch die äußeren Umstände verhindert wird (>>>hier mehr lernen>>>).
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