12 Mai 2024

Arbeitsrecht: Urlaubsanspruch

Jeder Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte und Auszubildende) hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (1 BUrlG).


Der Urlaub darf unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden (>>>hier mehr lernen>>>).

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