12 Mai 2024
Arbeitsrecht: Urlaubsanspruch
Jeder Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte und Auszubildende) hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (1 BUrlG).
Der Urlaub darf unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden (
>>>hier mehr lernen>>>
).
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