12 Mai 2024

Arbeitsrecht: Betriebsübergang

Bei ei­nem Betriebsübergang oder bei ei­nem Be­triebs­teilüber­gang geht es um ei­nen Wech­sel in der Per­son des Ar­beit­ge­bers, während das Ar­beits­verhält­nis im Übri­gen un­verändert fort­be­steht.

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