Arbeitnehmer und Arbeitnehmer können bestehende Arbeitsverhältnis im Einverständnis durch einen Aufhebungsvertrag beenden.
Arbeitnehmer verliert dadurch alle ihm zustehenden Kündigungsschutzrechte. Also der Auflösungsvertrag ist für den Arbeitnehmer nur dann vorteilhaft, wenn er sich vom Arbeitgeber ohne Kündigungsfrist trennen will (z.B., wenn er bereits eine neue Arbeitsstelle gefunden hat).
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