Falls die Unwirksamkeit der Kündigung im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses festgestellt wird, darf der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz behalten. Unter Umständen kann dies dem Arbeitnehmer selbst oder dem Arbeitgeber nicht zumutbar sein.
In diesem Fall kann die Auflösung des Arbeitsverhältnisses trotz Unwirksamkeit der Kündigung beim Arbeitsgericht beantragt werden.
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