12 Mai 2024

Arbeitsrecht: Teilurlaub

Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig erworben, wenn Arbeitsverhältnis 6 Monate besteht (§ 4 BUrlG). Vor dem Ablauf der Wartezeit hat man Anspruch auf den Teilurlaub.


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Ein Beispiel, wie der Urlaubsanspruch berechnet wird ist hier zu finden (>>>hier mehr lernen>>>).

Das Gesetz regelt auch, wie der Anspruch bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw. beim Wechsel des Arbeitgebers zu behandeln ist sowie die Inanspruchnahme vom Urlaub (>>>hier mehr lernen>>>).

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