Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig erworben, wenn Arbeitsverhältnis 6 Monate besteht (§ 4 BUrlG). Vor dem Ablauf der Wartezeit hat man Anspruch auf den Teilurlaub.
Bild
Ein Beispiel, wie der Urlaubsanspruch berechnet wird ist hier zu finden (>>>hier mehr lernen>>>).
Das Gesetz regelt auch, wie der Anspruch bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw. beim Wechsel des Arbeitgebers zu behandeln ist sowie die Inanspruchnahme vom Urlaub (>>>hier mehr lernen>>>).
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.