Die gesetzliche Unfallversicherung verfolgt primär das Ziel, Versicherten nach einem Schadensfall eine umfassende soziale Sicherheit zu gewährleisten. Sie greift ein, wenn Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit oder dem Ausbildungsweg entstehen. Die Verantwortung für die Durchführung und Organisation dieser Versicherung liegt bei den Berufsgenossenschaften. Diese fungieren als Träger und sind nach Branchen gegliedert, um spezifische Risiken der jeweiligen Arbeitswelt optimal abzudecken.
Grundsätze bei Arbeitsunfällen
Ein zentraler Grundsatz der Unfallversicherung ist die Ablösung der zivilrechtlichen Haftung. Bei einem Arbeitsunfall besteht in der Regel kein Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld gegenüber dem Verursacher, wie etwa dem Arbeitgeber oder Kollegen. Dies dient dem Betriebsfrieden und der schnellen Abwicklung. Ein wesentliches Merkmal ist dabei, dass die Schuldfrage für die Gewährung der Leistungen unerheblich ist. Selbst wenn der Unfall durch ein Handeln verursacht wurde, das gegen Verbote verstieß, bleibt der Versicherungsschutz im Regelfall bestehen.
Ein zentraler Grundsatz der Unfallversicherung ist die Ablösung der zivilrechtlichen Haftung. Bei einem Arbeitsunfall besteht in der Regel kein Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld gegenüber dem Verursacher, wie etwa dem Arbeitgeber oder Kollegen. Dies dient dem Betriebsfrieden und der schnellen Abwicklung. Ein wesentliches Merkmal ist dabei, dass die Schuldfrage für die Gewährung der Leistungen unerheblich ist. Selbst wenn der Unfall durch ein Handeln verursacht wurde, das gegen Verbote verstieß, bleibt der Versicherungsschutz im Regelfall bestehen.
Aufgaben und Präventionsmaßnahmen
Die Aufgaben der Unfallversicherung beginnen bereits vor dem Eintritt eines Schadens. Ein Schwerpunkt liegt auf der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Um dies zu erreichen, erlassen die Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften, die verbindliche Sicherheitsstandards setzen. Zudem übernehmen sie die Überwachung der Betriebe und bieten umfassende Beratungen an, um die Arbeitssicherheit stetig zu verbessern und Gesundheitsgefahren proaktiv zu minimieren.
Die Aufgaben der Unfallversicherung beginnen bereits vor dem Eintritt eines Schadens. Ein Schwerpunkt liegt auf der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Um dies zu erreichen, erlassen die Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften, die verbindliche Sicherheitsstandards setzen. Zudem übernehmen sie die Überwachung der Betriebe und bieten umfassende Beratungen an, um die Arbeitssicherheit stetig zu verbessern und Gesundheitsgefahren proaktiv zu minimieren.
Leistungen im Schadensfall
Tritt trotz aller Vorsorge ein Versicherungsfall ein, stellt die Unfallversicherung vielfältige Leistungen bereit. Dazu gehören die medizinische Behandlung sowie notwendige Rehabilitationsmaßnahmen, um die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen. Während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit sichert das Verletzengeld als Entgeltersatz den Lebensunterhalt der Betroffenen. Sollten dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen zurückbleiben, kann zudem eine Verletztenrente gezahlt werden, um die finanziellen Folgen der Minderung der Erwerbsfähigkeit abzufedern.
Neben der Entschädigung in Form der Geldleistungen an den Versicherten oder seine Hinterbliebenen (Zahlung von Verletztengeld, Pflegegeld, Rentenleistungen sowie Hinterbliebenenleistungen) übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten der Heilbehandlung, Krankenhausaufenthalte sowie die Kosten von Reha-Maßnahmen, um die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Zudem sorgt die Berufsgenossenschaft für eine Arbeitsplatzsicherung, etwa zur Wiedereingliederung durch Umbau des Arbeitsplatzes, Neu- und Weiterqualifizierung.
Tritt trotz aller Vorsorge ein Versicherungsfall ein, stellt die Unfallversicherung vielfältige Leistungen bereit. Dazu gehören die medizinische Behandlung sowie notwendige Rehabilitationsmaßnahmen, um die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen. Während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit sichert das Verletzengeld als Entgeltersatz den Lebensunterhalt der Betroffenen. Sollten dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen zurückbleiben, kann zudem eine Verletztenrente gezahlt werden, um die finanziellen Folgen der Minderung der Erwerbsfähigkeit abzufedern.
Beim verbotswidrigen Handeln wird der Versicherungsfall nicht ausgeschlossen (§7(2) SGB VII) und Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung besteht weiterhin. Allerdings muss Versicherte (falls der Arbeitsunfall absichtlich oder grob fahrlässig herbeiführt wurde) mit Regressforderungen der Berufsgenossenschaft rechnen.
Aufgabe der Berufsgenossenschaft (>>> hier mehr lernen>>>) ist es, durch geeignete Maßnahmen und mit allen Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Unfallgefahren zu verhüten.
Die Versicherungsbeiträge werden im vollen Umfang vom Arbeitgeber bezahlt und hängen von der Anzahl der Arbeitnehmer, Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze, Anzahl und Schwere der Unfälle ab. Die Wegeunfälle können dem Arbeitgeber nicht angelastet werden und haben keinen Einfluss auf seinen Beitrag.

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