07 Mai 2024

Sozialversicherung: Unfallversicherung

Unfallversicherung ist der Teil des Gesundheitssystem, der den Versicherten gegen die Unfälle und ihren Folgen absichert. Die wichtigste Rolle spielt die gesetzliche Unfallversicherung, die bei jedem Arbeitsunfall mit involviert wird (>>>hier mehr lernen>>>).

Beim verbotswidrigen Handeln wird der Versicherungsfall nicht ausgeschlossen (§7(2) SGB VII) und Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung besteht weiterhin. Allerdings muss Versicherte (falls der Arbeitsunfall absichtlich oder grob fahrlässig herbeiführt wurde) mit Regressforderungen der Berufsgenossenschaft rechnen.


Aufgabe der Berufsgenossenschaft (>>> hier mehr lernen>>>) ist es, durch geeignete Maßnahmen und mit allen Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Unfallgefahren zu verhüten.

Neben der Entschädigung in Form der Geldleistungen an den Versicherten oder seine Hinterbliebenen (Zahlung von Verletztengeld, Pflegegeld, Rentenleistungen sowie  Hinterbliebenenleistungen) übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten der Heilbehandlung, Krankenhausaufenthalte sowie die Kosten von Reha-Maßnahmen, um die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. 
Zudem sorgt die Berufsgenossenschaft für eine Arbeitsplatzsicherung, etwa zur Wiedereingliederung durch Umbau des Arbeitsplatzes, Neu- und Weiterqualifizierung.

Die Versicherungsbeiträge werden im vollen Umfang vom Arbeitgeber bezahlt und hängen von der Anzahl der Arbeitnehmer, Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze, Anzahl und Schwere der Unfälle ab. Die Wegeunfälle können dem Arbeitgeber nicht angelastet werden und haben keinen Einfluss auf seinen Beitrag.

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