Die bekannteste Form ist die Altersrente, die sowohl für regulär Versicherte als auch für Menschen mit einer Schwerbehinderung zur Verfügung steht. Darüber hinaus bietet das System Schutz für Hinterbliebene durch die Witwenrente und sichert Personen ab, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr voll am Arbeitsleben teilhaben können. Hierfür existiert die Erwerbsminderungsrente sowie verschiedene Leistungen zur Teilhabe, die darauf abzielen, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.
Die Berechnung der Rentenhöhe
Die monatliche Rentenzahlung wird nach einer spezifischen Formel ermittelt, bei der drei zentrale Faktoren miteinander multipliziert werden. Der erste Faktor sind die persönlichen Entgeltpunkte. Diese ergeben sich aus einem Vergleich des individuellen Arbeitsverdienstes mit dem statistischen Durchschnittsverdienst aller Versicherten im laufenden Jahr. Wer genau den Durchschnitt verdient, erhält einen Entgeltpunkt. Der zweite Faktor ist der aktuelle Rentenwert. Dabei handelt es sich um einen gesetzlich festgelegten Monatsbetrag, der dem Wert eines einzelnen Entgeltpunktes entspricht. Als dritter Faktor wird der Rentenfaktor einbezogen, der die Art der Rente berücksichtigt. Bei einer regulären Altersrente oder einer vollen Erwerbsminderungsrente beträgt dieser Faktor eins komma null, während er bei einer teilweisen Erwerbsminderung auf null komma fünf sinkt.
Die monatliche Rentenzahlung wird nach einer spezifischen Formel ermittelt, bei der drei zentrale Faktoren miteinander multipliziert werden. Der erste Faktor sind die persönlichen Entgeltpunkte. Diese ergeben sich aus einem Vergleich des individuellen Arbeitsverdienstes mit dem statistischen Durchschnittsverdienst aller Versicherten im laufenden Jahr. Wer genau den Durchschnitt verdient, erhält einen Entgeltpunkt. Der zweite Faktor ist der aktuelle Rentenwert. Dabei handelt es sich um einen gesetzlich festgelegten Monatsbetrag, der dem Wert eines einzelnen Entgeltpunktes entspricht. Als dritter Faktor wird der Rentenfaktor einbezogen, der die Art der Rente berücksichtigt. Bei einer regulären Altersrente oder einer vollen Erwerbsminderungsrente beträgt dieser Faktor eins komma null, während er bei einer teilweisen Erwerbsminderung auf null komma fünf sinkt.
Die relative Höhe der Rente ist vor allem von der Anzahl und der Höhe der während des Arbeitslebens eingezahlten Beiträge abhängig.
Voraussetzungen für den Rentenanspruch
Damit eine Altersrente ausgezahlt werden kann, müssen bestimmte versicherungsrechtliche Bedingungen erfüllt sein, insbesondere das Erreichen einer Mindestversicherungszeit, die als Wartezeit bezeichnet wird. Bei einer erfüllten Wartezeit von fünfunddreißig Jahren besteht für langjährig Versicherte ein Anspruch nach Vollendung des fünfundsechzigsten bis siebenundsechzigsten Lebensjahres. Für schwerbehinderte Menschen liegt die Altersgrenze unter diesen Bedingungen etwas niedriger, nämlich zwischen dem dreiundsechzigsten und fünfundsechzigsten Lebensjahr. Eine weitere Stufe sieht eine Wartezeit von mindestens fünfundvierzig Jahren vor. In diesem Fall können besonders langjährig Versicherte bereits nach Vollendung des dreiundsechzigsten Lebensjahres eine Altersrente beziehen.
Damit eine Altersrente ausgezahlt werden kann, müssen bestimmte versicherungsrechtliche Bedingungen erfüllt sein, insbesondere das Erreichen einer Mindestversicherungszeit, die als Wartezeit bezeichnet wird. Bei einer erfüllten Wartezeit von fünfunddreißig Jahren besteht für langjährig Versicherte ein Anspruch nach Vollendung des fünfundsechzigsten bis siebenundsechzigsten Lebensjahres. Für schwerbehinderte Menschen liegt die Altersgrenze unter diesen Bedingungen etwas niedriger, nämlich zwischen dem dreiundsechzigsten und fünfundsechzigsten Lebensjahr. Eine weitere Stufe sieht eine Wartezeit von mindestens fünfundvierzig Jahren vor. In diesem Fall können besonders langjährig Versicherte bereits nach Vollendung des dreiundsechzigsten Lebensjahres eine Altersrente beziehen.

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