12 Mai 2024

Arbeitsrecht: Schlechtleistung des Arbeitnehmers

Wenn Ar­beit­neh­mer ge­gen seine recht­li­chen Pflich­ten ver­s­toßen und dadurch ei­nen Scha­den ver­ur­sacht hat, haftet er auf Scha­dens­er­satz. Um den Anspruch gelten zu machen, kann der Arbeitgeber einen Teil des Schadens vom Arbeitnehmer fordern, sofern möglich kann kostenlose Nacharbeit verlangt werden. Bei grober Fahrlässigkeit besteht Anspruch auf Kündigung.



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