Arbeitsrecht: Schlechtleistung des Arbeitnehmers
Wenn Arbeitnehmer gegen seine rechtlichen Pflichten verstoßen und dadurch einen Schaden verursacht hat, haftet er auf Schadensersatz. Um den Anspruch gelten zu machen, kann der Arbeitgeber einen Teil des Schadens vom Arbeitnehmer fordern, sofern möglich kann kostenlose Nacharbeit verlangt werden. Bei grober Fahrlässigkeit besteht Anspruch auf Kündigung.
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