12 Mai 2024

Arbeitsrecht: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Das deutsche Arbeitsrecht regelt im Entgeltfortzahlungsgesetz, unter welchen Umständen Arbeitnehmer auch dann ihr Gehalt weiterbeziehen, wenn sie ihrer Tätigkeit nicht nachgehen können. Diese Regelungen stellen sicher, dass Beschäftigte im Krankheitsfall oder während medizinischer Maßnahmen finanziell abgesichert sind.


Das  Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) hat den Zweck, nicht nur der Lebensunterhalt des Arbeitgebers, sondern auch den Arbeitgeber vor Missbrauch zu schützen.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Lohnfortzahlung

Damit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts besteht, muss eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Dies ist zum einen der Fall, wenn eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchgeführt wird. Zum anderen begründet eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit diesen Anspruch. Eine wesentliche Bedingung ist hierbei, dass den Arbeitnehmer kein grobes Selbstverschulden an seiner Erkrankung oder Verletzung trifft. 

Wenn ein Mitarbeiter die im Gesetz vorgesehene Wartezeit von 4 Wochen im Betrieb bestanden hat (§3(3) EFZG), hat er bei Arbeitsunfähigkeit ohne eigenen Verschulden einen Anspruch auf Entgeltlohnfortzahlung durch Arbeitgeber (§3(1) EFZG) (>>>hier mehr lernen>>>).

Falls Mitarbeiter erkrankt wird, bevor er seine Wartezeit besteht, zahlt die Krankenkasse Krankengeld für den Zeitraum, bis die Voraussetzung erfüllt ist (§ 44 SGB V). Ab dem Zeitpunkt ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet.

Anzeige und Nachweispflichten bei Arbeitsunfähigkeit

Tritt eine Arbeitsunfähigkeit ein, ist der Beschäftigte verpflichtet, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Dabei muss auch die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit angegeben werden. Neben dieser Anzeigepflicht besteht eine Nachweispflicht. Spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber gesetzlich dazu berechtigt ist, die Vorlage dieses Attests auch zu einem früheren Zeitpunkt zu verlangen. Sollte die Krankheit länger andauern als ursprünglich im Attest angegeben, muss eine neue Bescheinigung eingereicht werden.

Folgen fehlender Krankmeldungen

Kommt ein Arbeitnehmer seiner Pflicht zur Krankmeldung nicht nach, hat der Arbeitgeber ein Leistungsverweigerungsrecht. Das bedeutet, dass die Zahlung des Entgelts vorerst eingestellt werden kann. Sobald die erforderliche Bescheinigung jedoch nachgereicht wird, muss der Arbeitgeber die Zahlungen gegebenenfalls rückwirkend leisten.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.