Während des rechtmäßigen Streikes besteht das Arbeitsverhältnis fort. Jedoch beim rechtswidrigen Streik müssen Arbeitnehmer mit den arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie Abmahnung, Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch sowie Kündigung rechnen. Es besteht auch kein Entgeltanspruch für die Zeit des Streikes.
In einem Arbeitskampf stehen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit unterschiedlichen Mitteln gegenüber um ihre Interessen in Tarifverhandlungen durchzusetzen. Die beiden zentralen Instrumente sind dabei der Streik und die Aussperrung. Für beide Formen gibt es klare rechtliche Regelungen die darüber entscheiden ob eine Maßnahme als rechtmäßig oder rechtswidrig eingestuft wird. Diese Einordnung hat weitreichende Konsequenzen für die Pflichten der beteiligten Parteien und den Bestand der Arbeitsverhältnisse.
Ein Streik gilt als rechtmäßig wenn er von einer Gewerkschaft getragen wird und das Ziel verfolgt einen Tarifvertrag abzuschließen. Während eines solchen ordnungsgemäßen Streiks ruhen die gegenseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag. Das bedeutet dass die Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung legal verweigern dürfen und im Gegenzug der Arbeitgeber keinen Lohn zahlen muss. Da die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik keine Pflichtverletzung darstellt hat der Arbeitgeber in diesem Fall keine Berechtigung Kündigungen auszusprechen oder Schadenersatz von den Streikenden zu fordern.
Konsequenzen eines rechtswidrigen Streiks
Wird ein Streik als rechtswidrig eingestuft ändert sich die juristische Lage grundlegend. In diesem Szenario wird die Nichtaufnahme der Arbeit als Verletzung der Arbeitspflicht gewertet. Da der Arbeitnehmer seine vertraglichen Zusagen nicht erfüllt entstehen für den Arbeitgeber verschiedene rechtliche Ansprüche. Er kann unter Umständen das Arbeitsverhältnis kündigen oder Unterlassungsansprüche geltend machen. Zudem können Schadenersatzforderungen gegenüber den Beteiligten entstehen da der Streik keine rechtliche Deckung genießt.
Wird ein Streik als rechtswidrig eingestuft ändert sich die juristische Lage grundlegend. In diesem Szenario wird die Nichtaufnahme der Arbeit als Verletzung der Arbeitspflicht gewertet. Da der Arbeitnehmer seine vertraglichen Zusagen nicht erfüllt entstehen für den Arbeitgeber verschiedene rechtliche Ansprüche. Er kann unter Umständen das Arbeitsverhältnis kündigen oder Unterlassungsansprüche geltend machen. Zudem können Schadenersatzforderungen gegenüber den Beteiligten entstehen da der Streik keine rechtliche Deckung genießt.
Besondere Formen rechtswidriger Streiks
Es gibt spezifische Streikformen die grundsätzlich als rechtswidrig angesehen werden. Dazu gehört der sogenannte Wilde Streik der nicht von einer offiziellen Gewerkschaft sondern von einer anderen Gruppierung organisiert wird. Ebenfalls rechtswidrig ist in der Regel der Solidaritätsstreik. Hierbei treten Arbeitnehmer eines Betriebes in den Ausstand um einen Kampf in einer völlig anderen Tarifzuständigkeit zu unterstützen ohne dass ihr eigener Betrieb unmittelbar von den dortigen Verhandlungen betroffen ist.
Es gibt spezifische Streikformen die grundsätzlich als rechtswidrig angesehen werden. Dazu gehört der sogenannte Wilde Streik der nicht von einer offiziellen Gewerkschaft sondern von einer anderen Gruppierung organisiert wird. Ebenfalls rechtswidrig ist in der Regel der Solidaritätsstreik. Hierbei treten Arbeitnehmer eines Betriebes in den Ausstand um einen Kampf in einer völlig anderen Tarifzuständigkeit zu unterstützen ohne dass ihr eigener Betrieb unmittelbar von den dortigen Verhandlungen betroffen ist.
Rechtmäßigkeit und Rechtswidrigkeit der Aussperrung
Die Aussperrung ist das Gegenstück zum Streik und wird vom Arbeitgeber eingesetzt. Bei einer rechtmäßigen Aussperrung werden die Arbeitnehmer planmäßig von der Arbeit ausgeschlossen. Wie beim Streik ruhen auch hier die Arbeits- und Lohnzahlungspflichten. Sollte eine Aussperrung jedoch rechtswidrig sein behalten die Arbeitnehmer ihre Ansprüche. In diesem Fall besteht ein Recht auf Weiterbeschäftigung und der Anspruch auf Lohnzahlung bleibt gemäß den gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bestehen da sich der Arbeitgeber im Annahmeverzug befindet.

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