07 Mai 2024

Tarifvertragsrecht: Arbeitskampfrecht und Arbeitskampf

Unter Arbeitskampf versteht man, die kollektiven rechtmäßigen Maßnahmen der Arbeitgeber (Aussperrung) oder Arbeitnehmer (Streik) zur Durchsetzung tarifvertraglich regelbarer Ziele.

Das Arbeitskampfrecht ist ein Teilgebiet des kollektiven Arbeitsrechtes. Im Wesentlichen basiert es auf der Rechtsprechung und wird aus Gerichtsurteilen herausgelesen, wobei die Zulässigkeit bzw. Rechtmäßigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen bestimmt wird. Rechtmäßiger Streik muss von einer Gewerkschaft ausgerufen und getragen werden. Dafür muss die Gewerkschaft 
eine Urabstimmung durchführen, wobei die in der Satzung der Gewerkschaft festgeschriebenen Mehrheit der Abstimmenden für einen Streik erreicht werden muss.

Die weiteren Voraussetzungen sind, dass der Streik ein tarifpolitisches Ziel verfolgen (Verbesserung von Arbeitsbedingungen), nach gescheiterten Verhandlungen und Warnstreik erfolgen, verhältnismäßig sein und keinen Verstoß gegen die Friedenspflicht darstellen muss. Nur wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Arbeitnehmer, die Mitglieder einer Gewerkschaft sind, an einem Streik ohne negativen Rechtsfolgen teilnehmen (>>>hier mehr lernen>>>).

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.