Unter Arbeitskampf versteht man, die kollektiven rechtmäßigen Maßnahmen der Arbeitgeber (Aussperrung) oder Arbeitnehmer (Streik) zur Durchsetzung tarifvertraglich regelbarer Ziele.
Das Arbeitskampfrecht ist ein Teilgebiet des kollektiven Arbeitsrechtes. Im Wesentlichen basiert es auf der Rechtsprechung und wird aus Gerichtsurteilen herausgelesen, wobei die Zulässigkeit bzw. Rechtmäßigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen bestimmt wird.
Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Arbeitskampf
Rechtmäßiger Streik muss von einer Gewerkschaft ausgerufen und getragen werden. Dafür muss die Gewerkschaft eine Urabstimmung durchführen, wobei die in der Satzung der Gewerkschaft festgeschriebenen Mehrheit der Abstimmenden für einen Streik erreicht werden muss.
Die weiteren Voraussetzungen sind, dass der Streik ein tarifpolitisches Ziel (Verbesserung von Arbeitsbedingungen) und keine politischer Ziele verfolgen.
Ein Streik darf erst als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn die Tarifverhandlungen sowie die Schlichtung offiziell als gescheitert gelten. Einem unbefristeten Streik geht in der Regel ein Warnstreik voraus.
Zudem darf kein gesetzliches Kampfverbot vorliegen. Ein Beispiel hierfür ist der Betriebsrat, dem es gesetzlich untersagt ist, zum Streik aufzurufen oder daran teilzunehmen.
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Wahrung der Friedenspflicht. Während der Laufzeit eines bestehenden Tarifvertrages darf nicht gestreikt werden, sofern keine Ausnahme für Warnstreiks greift.
Nur wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Arbeitnehmer, die Mitglieder einer Gewerkschaft sind, an einem Streik ohne negativen Rechtsfolgen teilnehmen (>>>hier mehr lernen>>>).
Definition und Merkmale des Streiks
Der Streik wird als eine planmäßige Arbeitsniederlegung durch eine größere Anzahl von Arbeitnehmern definiert. Er dient dazu, Druck auf die Arbeitgeberseite auszuüben, um ein konkretes tarifpolitisches Ziel zu erreichen. Da der Streik kollektiv organisiert ist, wird er von Gewerkschaften getragen und koordiniert. 📢
Die Aussperrung als Gegenmaßnahme
Als Gegenstück zum Streik fungiert die Aussperrung. Hierbei handelt es sich um die planmäßige Nichtzulassung mehrerer Arbeitnehmer zur Arbeit durch den Arbeitgeber. Während dieser Zeit wird die Lohnzahlung verweigert. Die Aussperrung kann entweder als Reaktion auf einen bereits laufenden Streik erfolgen oder dazu dienen, einen Arbeitskampf von Seiten der Arbeitgeber zu eröffnen.
Der Streik wird als eine planmäßige Arbeitsniederlegung durch eine größere Anzahl von Arbeitnehmern definiert. Er dient dazu, Druck auf die Arbeitgeberseite auszuüben, um ein konkretes tarifpolitisches Ziel zu erreichen. Da der Streik kollektiv organisiert ist, wird er von Gewerkschaften getragen und koordiniert. 📢
Die Aussperrung als Gegenmaßnahme
Als Gegenstück zum Streik fungiert die Aussperrung. Hierbei handelt es sich um die planmäßige Nichtzulassung mehrerer Arbeitnehmer zur Arbeit durch den Arbeitgeber. Während dieser Zeit wird die Lohnzahlung verweigert. Die Aussperrung kann entweder als Reaktion auf einen bereits laufenden Streik erfolgen oder dazu dienen, einen Arbeitskampf von Seiten der Arbeitgeber zu eröffnen.

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