Unter Arbeitskampf versteht man, die kollektiven rechtmäßigen Maßnahmen der Arbeitgeber (Aussperrung) oder Arbeitnehmer (Streik) zur Durchsetzung tarifvertraglich regelbarer Ziele.
Die weiteren Voraussetzungen sind, dass der Streik ein tarifpolitisches Ziel verfolgen (Verbesserung von Arbeitsbedingungen), nach gescheiterten Verhandlungen und Warnstreik erfolgen, verhältnismäßig sein und keinen Verstoß gegen die Friedenspflicht darstellen muss. Nur wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Arbeitnehmer, die Mitglieder einer Gewerkschaft sind, an einem Streik ohne negativen Rechtsfolgen teilnehmen (>>>hier mehr lernen>>>).
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