Gesetzlicher Auftrag der Pflegeversicherung
Die soziale Pflegeversicherung ist im elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) verankert. Ihr zentraler Zweck besteht darin, Leistungen zu erbringen, wenn eine Person pflegebedürftig wird und dadurch ein konkreter Unterstützungsbedarf entsteht. Um sicherzustellen, dass die Hilfe angemessen ist, erfolgt eine fachliche Prüfung. Der Medizinische Dienst der Krankenkasse stellt dabei fest, ob eine Maßnahme notwendig ist, in welchem Umfang sie benötigt wird und ob sie für die betroffene Person zumutbar ist.
Voraussetzungen für den Leistungsanspruch
Damit eine versicherte Person tatsächlich Leistungen beziehen kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Zunächst ist ein formeller Antrag auf Leistungsgewährung erforderlich. Die wichtigste Voraussetzung ist natürlich das Vorliegen eines Versicherungsfalls, also der Eintritt der Pflegebedürftigkeit. Zusätzlich gibt es eine versicherungsrechtliche Hürde: Die antragstellende Person muss innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Antragstellung mindestens fünf Jahre lang als Mitglied versichert oder familienversichert gewesen sein.
Damit eine versicherte Person tatsächlich Leistungen beziehen kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Zunächst ist ein formeller Antrag auf Leistungsgewährung erforderlich. Die wichtigste Voraussetzung ist natürlich das Vorliegen eines Versicherungsfalls, also der Eintritt der Pflegebedürftigkeit. Zusätzlich gibt es eine versicherungsrechtliche Hürde: Die antragstellende Person muss innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Antragstellung mindestens fünf Jahre lang als Mitglied versichert oder familienversichert gewesen sein.
Arten der Pflegeleistungen
Das System bietet verschiedene Formen der Unterstützung an, die sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit richten. Ein wesentlicher Bestandteil sind die Pflegesachleistungen oder das Pflegegeld. Ein Grundsatz der Pflegeversicherung ist, dass die häusliche Pflege Vorrang vor der stationären Unterbringung hat. Es gibt zudem Regelungen für die häusliche Pflege, falls die eigentliche Pflegeperson verhindert sein sollte. Neben personeller Unterstützung umfasst das Angebot auch Pflegemittel und technische Hilfen. Ein wichtiger Aspekt ist zudem die soziale Sicherung der Pflegepersonen selbst, die durch entsprechende Leistungen unterstützt werden.
Das System bietet verschiedene Formen der Unterstützung an, die sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit richten. Ein wesentlicher Bestandteil sind die Pflegesachleistungen oder das Pflegegeld. Ein Grundsatz der Pflegeversicherung ist, dass die häusliche Pflege Vorrang vor der stationären Unterbringung hat. Es gibt zudem Regelungen für die häusliche Pflege, falls die eigentliche Pflegeperson verhindert sein sollte. Neben personeller Unterstützung umfasst das Angebot auch Pflegemittel und technische Hilfen. Ein wichtiger Aspekt ist zudem die soziale Sicherung der Pflegepersonen selbst, die durch entsprechende Leistungen unterstützt werden.
Es gibt die gesetzlichen Vorschriften, welche die Inanspruchnahmen der Pflege- oder Familienpflegezeit regeln (>>>hier mehr lernen>>>).

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