Versicherungspflichtig bei der Pflegeversicherung ist jede Person, die Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ist. Jede Krankenkasse ist verpflichtet, ihren Versicherten auch eine Pflegeversicherung anzubieten.
Es gibt die gesetzlichen Vorschriften, welche die Inanspruchnahmen der Pflege- oder Familienpflegezeit regeln (>>>hier mehr lernen>>>).
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