07 Mai 2024

Sozialversicherung: (Familien-)Pflegezeit

Die (Familien-)Pflegezeit soll Arbeitnehmern gestatten, sich für eine begrenzte Zeitdauer von der Arbeit freistellen zu lassen oder in Teilzeit zu arbeiten, um Angehörige zu pflegen, ohne dadurch den Arbeitsplatz zu gefährden.


In Deutschland unterstützen das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz Arbeitnehmer dabei, Beruf und die Pflege von Angehörigen miteinander zu vereinbaren. Diese Regelungen sind Teil der sozialen Absicherung im Rahmen der Pflegeversicherung.

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Organisation der Pflege

Wenn in einer Familie eine akute Pflegesituation eintritt, haben Beschäftigte das Recht, der Arbeit bis zu zehn Tage fernzubleiben. Dieser Zeitraum dient dazu, eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder die pflegerische Versorgung in der ersten Phase sicherzustellen. Um diese kurzzeitige Freistellung in Anspruch zu nehmen, ist keine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Allerdings kann dieser eine ärztliche Bescheinigung verlangen, welche die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen und die Notwendigkeit der Arbeitsbefreiung bestätigt. Während dieser Zeit genießt der Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz.

Die Pflegezeit zur häuslichen Betreuung

Für eine längerfristige Unterstützung können Arbeitnehmer eine vollständige oder teilweise unbezahlte Freistellung von bis zu sechs Monaten wählen. Diese Pflegezeit ist dafür gedacht, nahe Angehörige ab einem Pflegegrad eins in häuslicher Umgebung selbst zu pflegen. Wer diese Möglichkeit nutzen möchte, muss dies dem Arbeitgeber spätestens zehn Tage vor Beginn schriftlich mitteilen. Dabei sind auch die gewünschte Dauer und der Umfang der Freistellung anzugeben. Auch in diesem Fall besteht ein Kündigungsverbot für den Zeitraum der Pflege.

Die längerfristige Familienpflegezeit

Das Familienpflegezeitgesetz ermöglicht eine noch ausgedehntere Unterstützung über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten. Diese Regelung findet Anwendung in Unternehmen mit mindestens 25 Mitarbeitern. Ziel ist es ebenfalls, die Pflege naher Angehöriger im häuslichen Umfeld zu ermöglichen. Im Gegensatz zur vollständigen Freistellung sieht dieses Modell eine Reduzierung der Arbeitszeit vor, wobei die wöchentliche Mindestarbeitszeit 15 Stunden nicht unterschreiten darf. Dies erlaubt es Beschäftigten, über einen längeren Zeitraum im Beruf zu bleiben und gleichzeitig ihren familiären Verpflichtungen nachzukommen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.