Tarifvertragsrecht: Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie
Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen den Vertretungsorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Es umfasst insbesondere das Tarifvertragsrecht, das Betriebsverfassungs- bzw. Personalvertretungs- oder das Mitbestimmungsrecht sowie das Arbeitskampfrecht (>>>hier mehr lernen>>>).
Das Tarifvertragsrecht basiert auf den Grundsätzen der Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie der Tarifvertragsparteien. Das zum Tarifvertragsrecht gehörige Gesetz ist das Tarifvertragsgesetz (TVG), das alle Rechte und Pflichten der Parteien, die am Tarifvertrag beteiligt sind, festlegt und regelt (>>>hier mehr lernen>>>).
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