Ein Datenschutzbeauftragter ist ein Experte im Datenschutz und unterstützt Unternehmen dabei, die Vorgaben der Datenschutzvorschriften (vor allem vom BDSG) einzuhalten. Dabei handelt es sich um eine natürliche oder juristische Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.
Der Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für den betrieblichen
Datenschutzbeauftragten enthalten Artikel 37 EU-Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO) und § 38 BDSG.
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