Arbeitsrecht: Jugendarbeitsschutzgesetzt und Ruhepausen
Das Jugendarbeitsschutzgesetzt (JArbSchG) regelt tägliche und wöchentliche Arbeitszeit sowie die Ruhepausen.
Wenn es sich bei Mitarbeiter um einen minderjährigen Auszubildenden handeln solte, so muss er gemäß § 11 JArbSchG spätestens nach 4,5 Stunden zu einer Pause haben.
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