12 Mai 2024

Arbeitsrecht: Arbeitszeit und Jugendarbeitsschutzgesetzt

Laut dem §18(2) ArbZG gilt für die Beschäfti­gung von Per­so­nen un­ter 18 Jah­ren das Jugendarbeitsschutzgesetzt (JArbSchG).


Im Gesetz wird die wöchentliche und tägliche Arbeitszeit sowie die Ruhepausen (>>>hier mehr lernen>>>), Ruhezeiten sowie Sonn- und Feiertagsarbeit (>>>hier mehr lernen>>>), die Beschäftigung von Kindern (>>>hier mehr lernen>>>).

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