12 Mai 2024
Arbeitsrecht: Arbeitszeit und Jugendarbeitsschutzgesetzt
Laut dem §18(2) ArbZG gilt für die Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren das Jugendarbeitsschutzgesetzt (JArbSchG).
Im Gesetz wird die wöchentliche und tägliche Arbeitszeit sowie die Ruhepausen (
>>>hier mehr lernen>>>
), Ruhezeiten sowie Sonn- und Feiertagsarbeit (
>>>hier mehr lernen>>>
), die Beschäftigung von Kindern
(
>>>hier mehr lernen>>>
).
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