12 Mai 2024

Arbeitsrecht: Unzulässige Fragen (3)

Die Frage nach einer anerkannten Schwerbehinderung stellt eine Diskriminierung nach dem AGG dar. Diese Frage ist nur dann zulässig und wahrheitsgemäß zu beantworten, wenn die zu erbringende Arbeitsleistung durch die Schwerbehinderung maßgeblich beeinflusst wird. 

Eine solche nicht beantwortete bzw. nicht wahrheitsgemäß beantwortete Frage bei Vorstellungsgespräch bzw. in einem Personalfragebogen wäre keine Täuschung und damit berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Anfechtung des Arbeitsvertrages.

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