12 Mai 2024

Betriebsverfassungsrecht: Einigungsstelle

Die betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtliche Einigungsstelle ist ein betriebsverfassungsrechtliches Hilfsorgan eigener Art, das dazu dient, Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. Personalrat zu schlichten.

Die Einigungsstelle besteht aus einer gleichen Anzahl von Beisitzern, die vom Arbeitgeber und Betriebsrat bestellt werden, und einem unparteiischen Vorsitzenden, auf dessen Person sich beide Seiten einigen müssen.


Die Beschlussfassung erfolgt nach mündlicher Beratung durch Stimmenmehrheit. Dabei enthält sich der Vorsitzende zunächst. Wird keine Stimmenmehrheit erreicht, erfolgt nach einer weiteren Beratung eine Abstimmung, an der der Vorsitzende teilnimmt. 

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