12 Mai 2024

Betriebsverfassungsrecht: Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche von beiden Parteien unterschriebene Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (elektronische Form ist zulässig) (§77(2) BetrVG).



Aufgrund der Sperrwirkung des § 77(3) BetrVG dürfen Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt.

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