12 Mai 2024

Betriebsverfassungsrecht: Beteiligung bei Personalplanung

Bei den Fragen der Personalplanung hat der Betriebsrat unter anderem auch das Zustimmungsrecht, wenn es sich um die Personalfragebogen (§ 94(1) BetrVG) sowie um die Beurteilungsgrundsätze und die persönlichen für den Betrieb allgemein zu verwendeten Angaben in schriftlichen Arbeitsverträgen handelt.

Das Zustimmungsrecht steht dem Betriebsrat zu, wenn es um die Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen geht (§ 95(1) BetrVG).


Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat über Art und Umfang der sich aus der Personalplanung ergebenden erforderlichen Maßnahmen und über die Vermeidung von Härten zu beraten.

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