12 Mai 2024

Arbeitsrecht: Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses

Wenn ei­n be­fris­te­tes Ar­beits­verhältnis besteht, dann en­det es nicht durch Kündi­gung, son­dern unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen.


Die Befristung bedarf eines Sachgrundes (>>>hier mehr lernen>>>).

Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann zum unbefristeten werden, wenn es nach Ab­lauf der ver­ein­bar­ten Ver­trags­lauf­zeit ein­ver­nehm­lich fort­ge­setzt wird.

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