Wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis besteht, dann endet es nicht durch Kündigung, sondern unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen.
Die Befristung bedarf eines Sachgrundes (>>>hier mehr lernen>>>).
Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann zum unbefristeten werden, wenn es nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit einvernehmlich fortgesetzt wird.
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