Die Schriftform dient der Beweisbarkeit hinsichtlich des Datums der Beendigung bzw. der Zweckerreichung des Arbeitsvertrages.
Wichtig!!!: Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist (§ 15(4) TzBfG).
Eine Verlängerung der Befristung sowohl mit als auch ohne Sachgrund ist zulässig. Eine Verlängerung mit Sachgrund zeitlich nicht limitiert. Der Arbeitgeber muss jedoch die gewissen Grenzwerte für die Verlängerung der Arbeitsverträgen einhalten, damit diese nicht als missbräuchlich angesehen wird (>>>hier mehr lernen>>>).
Falls kein Sachgrund bei der Verlängerung der Befristung vorliegt, müssen die gesetzlichen Regelungen zu den zulässigen Ausnahmen beachtet werden (>>>hier mehr lernen>>>).
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