12 Mai 2024

Arbeitsrecht: Zeitbefristung ohne Sachgrund

Eine Zeitbefristung ohne Sachgrund ist unter bestimmten Voraussetzungen (!) auch wirksam (siehe unten).


Wichtig!!!: Die inhaltlichen Veränderungen im Arbeitsvertrag bei einer Verlängerung (z.B. Arbeitszeit, Vergütung) führt zur Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses. Somit liegt keine Verlängerung (einer Befristung) vor und die Befristung wird dadurch unwirksam.


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