Wichtig!!!: Die inhaltlichen Veränderungen im Arbeitsvertrag bei einer Verlängerung (z.B. Arbeitszeit, Vergütung) führt zur Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses. Somit liegt keine Verlängerung (einer Befristung) vor und die Befristung wird dadurch unwirksam.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.