Ab einem gewissen Punkt kann ein solches Ausnutzen der geltenden Befristungsbestimmungen als missbräuchlich (gelbe und rote Zonen) gesehen werden, so dass betroffene Arbeitnehmer gegen die Befristung klagen können: Wenn der Arbeitnehmer geltend machen will, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von 3 Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 17 TzBfG).
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