12 Mai 2024

Arbeitsrecht: Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit)

Eine besondere Gruppe der Arbeitnehmer stellen so genannten Leiharbeiter oder Zeitarbeiter dar, die in einem Betrieb aufgrund des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) beschäftigt werden.


Aufgrund ihrer arbeitsrechtlichen Stellung sind die AÜG-Kräfte auch schutzbedürftig (>>>hier mehr lernen>>>).

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