Eine besondere Gruppe der Arbeitnehmer stellen so genannten Leiharbeiter oder Zeitarbeiter dar, die in einem Betrieb aufgrund des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) beschäftigt werden.
Aufgrund ihrer arbeitsrechtlichen Stellung sind die AÜG-Kräfte auch schutzbedürftig (>>>hier mehr lernen>>>).
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