Arbeitsrecht: Gleichbehandlung der Zeitarbeitnehmer
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes legt einige Regelungen fest, die Die Gleichbehandlung der Zeitarbeitnehmer sicherstellen müssen.
Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer bei Vertragsabschluss ein Merkblatt der Erlaubnisbehörde über den wesentlichen Inhalt des Gesetzes auszuhändigen, bei Ausländern in deren Muttersprache (§ 11(2) AÜG).
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