12 Mai 2024

Arbeitsrecht: Teilzeitarbeit

Die Teilzeitarbeit bzw. die Rech­te von Teilzeitarbeitnehmer sind im ist Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), das darauf abzielt, die Teil­zeit­ar­beit zu fördern (>>>hier mehr lernen>>> ) und die Dis­kri­mi­nie­rung teil­zeit­beschäftig­ter Ar­beit­neh­mern ver­hin­dern.


Demnach müssen die Teilzeitmitarbeiter genauso wie die vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer behandelt werden. Vergleichbar ist der Arbeitnehmer mit derselben Art des Arbeitsverhältnisses und der gleichen oder einer ähnlichen Tätigkeit.

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