Die Teilzeitarbeit bzw. die Rechte von Teilzeitarbeitnehmer sind im ist Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), das darauf abzielt, die Teilzeitarbeit zu fördern (>>>hier mehr lernen>>> ) und die Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmern verhindern.
Demnach müssen die Teilzeitmitarbeiter genauso wie die vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer behandelt werden. Vergleichbar ist der Arbeitnehmer mit derselben Art des Arbeitsverhältnisses und der gleichen oder einer ähnlichen Tätigkeit.
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