Das Beantragen sowie die Genehmigung oder Ablehnung der Veränderungen müssen ausschließlich in Textform erfolgen, also per Brief, E-Mail, Fax, SMS oder durch eine Nachricht im betrieblichen Intranet.
12 Mai 2024
Arbeitsrecht: Förderung der Teilzeitarbeit
Der Arbeitgeber hat gemäß § 6 TzBfG den Arbeitnehmern Teilzeitarbeit zu ermöglichen. Die erforderlichen Maßnahmen hierzu beziehen sich auf die Ausschreibung der Arbeitsplätze, Veränderungen der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit sowie auf die Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit (>>>hier mehr lernen>>>). Unter Anderem verlangt das Gesetz vom Arbeitgeber, die Arbeit auf Abruf (>>>hier mehr lernen>>>) sowie die Arbeitsplatzteilung (>>>hier mehr lernen>>>) nach den gesetzlichen Auflagen zu regulieren.
Das Beantragen sowie die Genehmigung oder Ablehnung der Veränderungen müssen ausschließlich in Textform erfolgen, also per Brief, E-Mail, Fax, SMS oder durch eine Nachricht im betrieblichen Intranet.
Das Beantragen sowie die Genehmigung oder Ablehnung der Veränderungen müssen ausschließlich in Textform erfolgen, also per Brief, E-Mail, Fax, SMS oder durch eine Nachricht im betrieblichen Intranet.
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