12 Mai 2024

Arbeitsrecht: Anspruch auf Ver­rin­ge­rung der Ar­beits­zeit

Ei­ne ­be­son­ders wich­ti­ge Re­ge­lung zur Förderung der Teilzeitarbeit ist das Recht von Ar­beit­neh­mern auf Ver­rin­ge­rung ih­rer wöchent­li­chen Ar­beits­zeit, das unter den bestimmten Voraussetzungen beansprucht werden kann. 

Dies ist möglich, wenn 1. der Arbeitgeber mehr als 6 Monaten im Betrieb beschäftigt ist; 2. im Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt sind; 3. die Verringerung schriftlich spätestens 3 Monate vor dem Beginn der Verringerung beantragt wurde, wobei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angegeben wurde (>>>hier mehr lernen>>>). 

Wichtig!!!: Dabei müssen auch die Bestimmungen zum Überforderungsschutz des Unternehmens beachtet werden (siehe unten).


Wichtig!!!: Während der Dauer der zeitlich begrenzten Verringerung der Arbeitszeit kann der Arbeitnehmer keine weitere Verringerung bzw. Verlängerung seiner Arbeitszeit verlangen (§ 9a(4) TzBfG).

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