Dies ist möglich, wenn 1. der Arbeitgeber mehr als 6 Monaten im Betrieb beschäftigt ist; 2. im Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt sind; 3. die Verringerung schriftlich spätestens 3 Monate vor dem Beginn der Verringerung beantragt wurde, wobei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angegeben wurde (>>>hier mehr lernen>>>).
Wichtig!!!: Dabei müssen auch die Bestimmungen zum Überforderungsschutz des Unternehmens beachtet werden (siehe unten).
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