Befristetes Arbeitsverhältnis wird per Arbeitsvertrag für eine bestimmte Zeit abgeschlossen. Dies ist nur unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen zulässig.
Ein befristeter Arbeitsvertrag zeichnet sich dadurch aus, dass er von vornherein auf eine begrenzte Zeit abgeschlossen wird. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im Teilzeit und Befristungsgesetz. Diese Vertragsform bietet Arbeitgebern Flexibilität, unterliegt jedoch strengen gesetzlichen Anforderungen, um die Rechte der Beschäftigten zu schützen.
Die unterschiedlichen Arten der zeitlichen Begrenzung
Es gibt verschiedene Wege, wie die Dauer eines Arbeitsverhältnisses begrenzt werden kann. Die geläufigste Form ist die Zeitbefristung, bei der das Ende des Vertrages kalendermäßig genau festgelegt ist. Daneben existiert die Zweckbefristung, bei der sich die Dauer aus der Art, dem Zweck oder der Beschaffenheit der Arbeitsleistung ergibt. Eine weitere Variante ist die Befristung aus einer auflösenden Bedingung, bei der das Ende von einem noch ungewissen zukünftigen Ereignis abhängt.
Es gibt verschiedene Wege, wie die Dauer eines Arbeitsverhältnisses begrenzt werden kann. Die geläufigste Form ist die Zeitbefristung, bei der das Ende des Vertrages kalendermäßig genau festgelegt ist. Daneben existiert die Zweckbefristung, bei der sich die Dauer aus der Art, dem Zweck oder der Beschaffenheit der Arbeitsleistung ergibt. Eine weitere Variante ist die Befristung aus einer auflösenden Bedingung, bei der das Ende von einem noch ungewissen zukünftigen Ereignis abhängt.
Voraussetzungen für eine wirksame Befristung
Damit eine Befristung rechtlich Bestand hat, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass im Betrieb vergleichbare unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer vorhanden sind. Besonders kritisch ist die Einhaltung der Formvorschriften. Die Befristung muss zwingend schriftlich festgehalten werden, und zwar bevor der Arbeitnehmer seine Tätigkeit tatsächlich antritt.
Damit eine Befristung rechtlich Bestand hat, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass im Betrieb vergleichbare unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer vorhanden sind. Besonders kritisch ist die Einhaltung der Formvorschriften. Die Befristung muss zwingend schriftlich festgehalten werden, und zwar bevor der Arbeitnehmer seine Tätigkeit tatsächlich antritt.
Rechtsfolgen bei Formfehlern
Wird die vorgeschriebene Schriftform nicht eingehalten oder erfolgt die schriftliche Fixierung erst nach Arbeitsbeginn, gilt die Befristung als unwirksam. In einem solchen Fall tritt eine für den Arbeitnehmer bedeutsame Rechtsfolge ein. Das Arbeitsverhältnis wird dann automatisch so behandelt, als sei es auf unbestimmte Zeit geschlossen worden.
Wird die vorgeschriebene Schriftform nicht eingehalten oder erfolgt die schriftliche Fixierung erst nach Arbeitsbeginn, gilt die Befristung als unwirksam. In einem solchen Fall tritt eine für den Arbeitnehmer bedeutsame Rechtsfolge ein. Das Arbeitsverhältnis wird dann automatisch so behandelt, als sei es auf unbestimmte Zeit geschlossen worden.
Genauso wird der Vertrag unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen beendet (>>>hier mehr lernen>>>).

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