12 Mai 2024

Arbeitsrecht: Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aus den verschiedensten Gründen ein Interesse daran haben, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Hierfür bitten sich sämtliche rechtliche Optionen an. (Um zur Beschreibung der Optionen zu gelangen, klicken Sie bitte genau auf den Titel (z.B. "Ablauf der Befristung").


Beim Betriebsübergang sind die Arbeitnehmer von der Kündigung geschützt (>>>hier mehr lernen>>>). Das Arbeitsverhältnis kann dabei jedoch zum späteren Zeitpunkt aufgelöst werden.

Es kommt wehr oft dazu, dass Betriebe ihr Personal aus wirtschaftlichen Gründen Abbauen muss. Dabei können folgende Maßnahme in Betracht gezogen werden:

Maßnahme
VorteileNachteile
Ausnutzung der natürlichen Fluktuation / keine Neubesetzung der Stellen 1. Es sind keine Kündigungen notwendig.
2. Keine Anhörung des Betriebsrates ist notwendig.
3. Die Beziehung zwischen Belegschaft und Leitung wird nicht gestört.
1. Die Maßnahme ist kaum planbar und langwierig.
2. Der Personalabbau ist nicht steuerbar.
AÜG-Mitarbeiter werden nicht mehr eingesetzt 1. Keine Anhörung des Betriebsrates ist notwendig
2. Die Maßnahme greift schnell.

 

Befristete Arbeitsverträge werden nicht verlängert 1. Keine Beteiligung des Betriebsrates ist notwendig.
2. Es müssen keine Kündigungen ausgesprochen werden.
3. Die Personalreduzierung ist zeitlich genau planbar.
1. Je nach Dauer der vereinbarten Befristung, kann die Maßnahme langwierig sein.
2. Das Image des Unternehmens könnte dadurch leiden.
Anbieten von Aufhebungsverträgen an ausgewählte Mitarbeiter 1. Keine Anhörung des Betriebsrates ist notwendig.
2. Es sind keine Kündigungsfristen einzuhalten.
3. DieMaßnahme greift  schnell.
1. Das Einverständnis des Arbeitnehmers ist unabdingbar.
2. Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer
Betriebsbedingte Kündigungen 1. Der Personalabbau ist zeitlich planbar durch vorgegebene Kündigungsfristen.
2. Es ist eine gezielte Reduktion der Mitarbeiterzahl möglich.

1. Eine Anhörung des Betriebsrates ist notwendig.
2. Bei ordentlichen Kündigungen sind die oftmals langen Kündigungsfristen zu beachten.
3. Es ist eine Kündigungs-schutzklage bzw. Abfindung des Arbeitnehmers möglich.
Angebot von Teilzeitverträgen an Arbeitnehmer mit Vollzeitstellen 1. Das eingearbeitete Personal bleibt erhalten.
2. Die Wünsche von Arbeitnehmern können berücksichtigt werden.
1. Das Einverständnis der Arbeitnehmer ist notwendig.
2. Nicht alle Tätigkeiten lassen sich in Teilzeit erledigen.

 

Ablauf einer Befristung Kündigung durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber Änderungskündigung Aufhebungsvertrag Anfechtung des Arbeitsvertrages Gerichtliche Auflösung nach 9, 10, 13 KSchG Erreichen des Rentenalters (Vereinbarung nach 41 SGB VI)

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