Beim Betriebsübergang sind die Arbeitnehmer von der Kündigung geschützt (>>>hier mehr lernen>>>). Das Arbeitsverhältnis kann dabei jedoch zum späteren Zeitpunkt aufgelöst werden.
Es kommt wehr oft dazu, dass Betriebe ihr Personal aus wirtschaftlichen Gründen Abbauen muss. Dabei können folgende Maßnahme in Betracht gezogen werden:
Maßnahme | Vorteile | Nachteile |
Ausnutzung der natürlichen Fluktuation / keine Neubesetzung der Stellen | 1. Es sind keine Kündigungen notwendig. 2. Keine Anhörung des Betriebsrates ist notwendig. 3. Die Beziehung zwischen Belegschaft und Leitung wird nicht gestört. |
1. Die Maßnahme ist kaum planbar und langwierig. 2. Der Personalabbau ist nicht steuerbar. |
AÜG-Mitarbeiter werden nicht mehr eingesetzt | 1. Keine Anhörung des Betriebsrates ist notwendig 2. Die Maßnahme greift schnell. |
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Befristete Arbeitsverträge werden nicht verlängert | 1. Keine Beteiligung des Betriebsrates ist notwendig. 2. Es müssen keine Kündigungen ausgesprochen werden. 3. Die Personalreduzierung ist zeitlich genau planbar. |
1. Je nach Dauer der vereinbarten Befristung, kann die Maßnahme langwierig sein. 2. Das Image des Unternehmens könnte dadurch leiden. |
Anbieten von Aufhebungsverträgen an ausgewählte Mitarbeiter | 1. Keine Anhörung des Betriebsrates ist notwendig. 2. Es sind keine Kündigungsfristen einzuhalten. 3. DieMaßnahme greift schnell. |
1. Das Einverständnis des Arbeitnehmers ist unabdingbar. 2. Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer |
Betriebsbedingte Kündigungen | 1. Der Personalabbau ist zeitlich planbar durch vorgegebene Kündigungsfristen. 2. Es ist eine gezielte Reduktion der Mitarbeiterzahl möglich. |
1. Eine Anhörung des Betriebsrates ist notwendig. 2. Bei ordentlichen Kündigungen sind die oftmals langen Kündigungsfristen zu beachten. 3. Es ist eine Kündigungs-schutzklage bzw. Abfindung des Arbeitnehmers möglich. |
Angebot von Teilzeitverträgen an Arbeitnehmer mit Vollzeitstellen | 1. Das eingearbeitete Personal bleibt erhalten. 2. Die Wünsche von Arbeitnehmern können berücksichtigt werden. |
1. Das Einverständnis der Arbeitnehmer ist notwendig. 2. Nicht alle Tätigkeiten lassen sich in Teilzeit erledigen. |
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