Im Bereich des Arbeitsschutzes stehen dem Arbeitnehmer bestimmte Rechte zu. Er hat allerdings auch Verpflichtungen. Laut dem Arbeitsschutzgesetz spielen Beschäftigte im Arbeitsschutz ebenso wie der Arbeitgeber eine aktive Rolle. Die Pflichten der Arbeitnehmer ergeben sich aus §15 und §16 ArbSchG).
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